Antworten zu häufig gestellte Fragen

Welche Immobilien können bewertet werden?

Unbebaute Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien aller Art inklusive Rechte wie Wohnrecht, Nießbrauch…

Welche Regionen werden von Ihnen abgedeckt?

Hauptsächlich im Allgäu mit Umland.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

In der Regel 10 bis 20 Werktage, abhängig vom Umfang der Bewertung.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Wertermittlung?

Wenn vorhanden: Bau- und Modernisierungsbeschreibung, Energieausweis, Eingabepläne mit Wohnflächenberechnung (rote Baueingabemappe) Lageplan, Grundbuchauszug, Teilungserklärung (nur bei ETW), Urkunden zu eingetragenen Rechten, Erschließungskostenbescheide, Mietverträge mit Bewirtschaftungskostenabrechnungen…

Können die Gutachten auch für steuerliche Zwecke verwendet bewerten?

Ja, ich erstelle Gutachten für zahlreiche Zwecke, einschließlich der Verwendung für das Finanzamt.

Bin ich als Sachverständiger anerkannt?

Ich bin von der „HypZert“ als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, die höchste Standards garantiert und somit anerkannter Sachverständiger für Immobilienbewertung.

Wieviel kostet eine Wertermittlung?

Preise auf Anfrage! Für Standardimmobilien kann häufig ein Festpreis angeboten werden. Bei komplexen Immobilien erfolgt die Abrechnung nach Stundensatz.

Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.